Stimmberechtigte Mitglieder der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften sind die Erziehungs-berechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. einer Jahrgangsstufe. Diese wählen aus ihrer Mitte jeweils für die Dauer eines Schuljahres eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.
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Die Zusammensetzung der Schulpflegschaft am HhG
Die Vorsitzenden der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft, der die stellvertretenden Vorsitzenden mit beratender Stimme angehören. Die Schulpflegschaft bestimmt die Elternvertreter für die Schulkonferenz. Hier sind Lehrer, Eltern und Schüler vertreten.
Sie wollen noch mehr wissen?
Im Downloadcenter finden Sie u.a. Links zu allen Konzepten (z.B. Hausaufgabenkonzept, Ganztagskonzept) und zu wichtigen Dokumenten aus den Bereichen Oberstufe, Ganztag und Studien- und Berufsorientierung. Weitere Informationen auf externe Webseiten
- Das ABC der Elternmitwirkung.
- Schulgesetz NRW (Stand 15.06.2014)
- Update – Fachstelle für Suchtprävention- Kinder, Jugendliche, Eltern
- BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Sind Sie gewählter Vertreter Ihrer Klasse oder Jahrgangsstufe?
Dann finden Sie hier den Zugang zum internen Bereich der Schulpflegschaft. Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, wir helfen gerne weiter.