Mittelstufe

Ansprechpartner

 

Mittelstufenkoordinator: Christian Thünker
Kontakt: mittelstufe(at)hhg-bonn.de

Anstehende Termine finden sich in der Terminübersicht.

Unterricht (differenzierte Angebote)

Bilingualer bzw. Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
Mit dem Übergang in die Jahrgangsstufe 07 wählen die Schülerinnen und Schüler für Ihre Schullaufbahn in der Sekundarstufe I den deutsch-englisch bilingualen oder den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Grundsätzlich kann zum Schuljahresende dieses Profil gewechselt werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass ein bilinguales Zertifikat nur bei kontinuierlicher Belegung (mit mindestens ausreichenden Leistungen) am Ende der Jahrgangsstufe 10 ausgestellt werden kann. Den Termin der zugehörigen Informationsveranstaltung entnehmen Sie bitte dem Terminkalender.

Ansprechpartner “Bilingualer Zweig”: Frau Engel
Näherer Informationen zum bilingualen Zweig

Ansprechpartner “Naturwissenschaftlicher Zweig”: Herr Weißmann (MINT-Koordinator)
Nähere Informationen zum naturwissenschaftlichen Zweig

2. Fremdsprache ab Klasse 07
Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 06 wählen die Schülerinnen und Schüler auch die zweite Fremdsprache. Das Helmholtz-Gymnasium bietet hier Französisch oder Latein an. Bei der Wahl ist zu berücksichtigen, dass Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I drei Fremdsprachen erlernen möchten (Englisch, Französisch und Latein), in der Klasse 07 Französisch belegen müssen, da zu einem späteren Zeitpunkt (Wahldifferenzierungsbereich II) nur noch Latein als neu einsetzende Fremdsprache angeboten wird. Aus schulorganisatorischen Gründen findet die Wahl in der Regel bereits vor den Osterferien statt. Der im Vorfeld angebotene Informationsabend wird entsprechend terminiert und kann zu Beginn des Schuljahres dem allgemeinen Schulkalender entnommen werden. Nähere fachspezifische Informationen zur Sprachenwahl (2. Fremdsprache) findet man hier:

Wahldifferenzierungsbereich II:
Mit dem Übergang in die Jahrgangsstufe 09 belegen die Schülerinnen und Schüler den Differenzierungsbereich. Zur Wahl stehen die Fächer NaturwissenschaftenLatein und Informatik. Grundsätzlich sind folgende Punkte bei der Wahl zu berücksichtigen:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler – unabhängig von seiner bisherigen Schullaufbahn (bili oder nw) – kann das Fach des Wahldifferenzierungsbereiches frei wählen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass Schülerinnen und Schüler, die Latein bereits als zweite Fremdsprache belegt haben, Latein nicht nochmal wählen können. Mit anderen Worten: Wer in der Sekundarstufe I drei Fremdsprachen lernen möchte (Englisch, Französisch und Latein), muss Französisch als zweite Fremdsprache gewählt haben. Entsprechend wird auch zur Wahl der zweiten Fremdsprache beraten.
  • Aus schulorganisatorischen Gründen findet die Wahl in der Regel bereits vor den Osterferien statt. Der im Vorfeld angebotene Informationsabend wird entsprechend terminiert und kann zu Beginn des Schuljahres dem allgemeinen Schulkalender entnommen werden.
  • Das Wahlpflichtfach ist ein schriftlich zu belegendes Fach. Die zugehörigen Klassenarbeiten werden an Terminen geschrieben, die von dem Mittelstufenkoordinator zentral zu Beginn des jeweiligen Halbjahres festgelegt werden.
  • Trotz seiner Schriftlichkeit, gehört das Wahlpflichtfach zur Fächergruppe II (Die Fächer der Gruppe I sind: Deutsch, Mathematik, Englisch und 2. Fremdsprache). Entsprechend wird es auch bei dem Versetzungsentscheid zum Ende des Schuljahres berücksichtigt.
  • Das Wahlpflichtfach wird verpflichtend für zwei Jahre (bis zum Ende der Sekundarstufe I) gewählt und belegt. Das Fach Naturwissenschaften und die Fächerkombination Mathematik/Informatik werden in dieser Form in der Oberstufe nicht weitergeführt. Lediglich Latein kann als fortgeführte Fremdsprache in der Oberstufe belegt werden, sofern man beispielsweise noch seinen Sprachenabschluss (Latinum) erreichen möchte. Unabhängig davon kann zur Einführungsphase der Oberstufe beliebig aus den Naturwissenschaften Physik, Chemie und Biologie die weitere Schullaufbahn zusammengesetzt werden. Darüber hinaus kann das Fach Informatik von allen Schülerinnen und Schülern gewählt werden. Zugehörige Informationsveranstaltungen finden im Abschlussjahr der Sekundarstufe I statt.
  • Das Fach Naturwissenschaften wird in Form von Modulen der Physik, Chemie und Biologie quartalsweise unterrichtet:
    Erstes Jahr:
    1. Quartal (bzw. 3. Quartal): Biologie oder Physik
    2. Quartal (bzw. 4. Quartal): Physik oder Biologie
    Zweites Jahr:
    1. Quartal (bzw. 3. Quartal): Chemie oder Physik
    2. Quartal (bzw. 4. Quartal): Physik oder Chemie
    Der Notenfindung der Halbjahresnote liegen die schriftlichen und mündlichen Leistungen des 1. und 2. (bzw. 3. und 4.) Quartals zugrunde.
  • Nähere fachspezifische Informationen zum Wahldifferenzierungsbereich II findet man hier:
    Informationen zum Fach Naturwissenschaften
    Informationen zum Fach Informatik
    Informationen zu Latein als dritte Fremdsprachen

Unterrichtsprojekte / Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Lernstandserhebung Klasse 8

Die Lernstandserhebung in der Jahrgangsstufe 08 wird verpflichtend in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im zweiten Schulhalbjahr durchgeführt. Sie bieten ein wichtiges Diagnoseinstrument als Grundlage für eine systematische Unterrichtsentwicklung. Alle relevanten Informationen (Termine, Schwerpunkte in den einzelnen Fächern, aufgeführte Bildungsstandards, etc.) findet man auf der Seite des Landesinstituts für Schulentwicklung:

https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8/allgemeine-informationen/index.html

zum Seitenanfang…

Informationen zum Auslandsjahr in der Einführungsphase der Oberstufe (EF)

  • Der Auslandsaufenthalt muss grundsätzlich beantragt werden (Befreiung vom Schulbesuch)
  • Wenn der Auslandsaufenthalt nur das erste Halbjahr der Eingangsstufe umfasst, sind keine Hindernisse zu erwarten. Die Schülerin oder der Schüler gliedert sich dann zum 2. Halbjahr in die Einführungsphase der Oberstufe ein.
  • Wenn der Auslandsaufenthalt ein ganzes Jahr oder auch nur das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe EF umfasst, entfällt das Versetzungszeugnis. In diesem Fall wird vor dem Auslandsaufenthalt bereits entschieden, ob der Schüler nach der Rückkehr (im nächstem Schuljahr) in die Jahrgangsstufe EF oder Q1 eingegliedert wird. Entscheidend hierfür ist das Halbjahreszeugnis des letzten Schuljahres der Sekundarstufe I. Auf Antrag kann auch das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I herangezogen werden.
  • Die genauen Leistungsanforderungen können von den Interessenten im Sekretariat der Schule nachgesehen werden.


zum Seitenanfang…

Weitere Informationen

  • Teilnahme am Religionsunterricht: 
    In der Regel nehmen katholische Kinder am katholischen und evangelische Kinder am evangelischen Religionsunterricht teil. Schülerinnen und Schüler, die nicht der katholischen oder evangelischen Konfession angehören, nehmen am Unterrichtsfach Praktische Philosophie teil. Schülerinnen und Schüler können sich aus Gewissensgründen vom Religionsunterricht abmelden. Bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 14 Jahre alt und somit noch nicht religionsmündig sind, erfolgt die Abmeldung durch die Eltern. Stattdessen besuchen diese Kinder das Unterrichtsfach Praktische Philosophie. Eine Abmeldung soll in der Regel aus organisatorischen Gründen nur zum Halbjahres- oder Schuljahreswechsel erfolgen. Ein formloser Antrag ist dafür an das Sekretariat der Schule zu richten. Umgekehrt können Schülerinnen und Schüler, in Abstimmung mit der unterrichtenden Religionslehrkraft auch dann am Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie dem jeweiligen Bekenntnis nicht angehören.
  • Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen:

    Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens drei Arbeitstage im voraus einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung (!) auf Befreiung vom Unterricht stellen. Es kann – auch bei mehrtägigen Festen – nur ein (!) Tag pro Schuljahr beantragt werden. Nicht genehmigtes oder durch ärztliche Bescheinigung begründetes Fernbleiben vom Unterricht gilt als unentschuldigtes Fehlen. Schülerinnen und Schüler, die schon einen Tag Befreiung hatten, erhalten dennoch die Möglichkeit, in den ersten beiden Stunden am Gottesdienst teilzunehmen, müssen dann aber in die Schule kommen.

zum Seitenanfang…