Month: Februar 2016
Auftritt im Kunstmuseum Bonn (2012)

Ehemaliger Helmholtz-Schüler Roger Willemsen ist gestorben
Liebe Schulgemeinde,
Roger Willemsen war sicher einer der berühmtesten und bekanntesten ehemaligen Schüler unserer Schule. Er wurde am 15.8.1955 geboren und machte 1976 bei uns das Abitur, mit der Fächerkombination der Leistungskurse in Englisch (Herr Lehmann) und Deutsch (Herr Röber) und der Grundkurse Biologie (Herr Liekefett) und Philosophie (Herr Tenberken). Es war damals schon sehr deutlich, dass Roger sehr intelligent und witzig und etwas anders war; er war sehr beliebt und Schülersprecher während der gesamten Oberstufenzeit. Continue reading
Frankreich-Austausch 2015/2016
Deutsch-Französischer Tag 2015
Stadtmeisterschaften im Gerätturnen 2015
Zwie Mannschaften mit insgesamt 11 Mädchen hatten sich intensiv in der Turn-AG auf den Wettkampf in der Beueler Gesamtschule vorbereitet, bei dem die Schulteams aus em Bonner Stadtgebiet gegeneinander antraten. Dennoch war die Nervosität groß, denn viele der Mädchen hatten noch nie zuvor an einem Turnwettkampf teilgenommen. Manche standen an diesem Tag zum dritten Mal auf dem nur 10 Zentimeter schmalen Schwebebalken! Sie schlugen sich dennoch wacker, am Ende reichte es in der Mannschaftswertung jedoch nicht für einen der ersten Plätze. Im Einzel wurde Celine Radunz zum vierten Mal in Folge Siegerin in ihrer Altersklasse. Herzlichen Glückwunsch!
Oh là là, c’est beau!
Zwei junge Helmhöltzer mischen in der Basketball-Bundesliga mit!
Pausensport am HHG 2014/2015

Allgemeine Infos zum Fach Sport am HHG
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Ablauf Unterricht
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Klasse 5-9 3-stündig, Einführungsphase 2-stündig, Q1 und Q2 3-stündig
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nach den vorgesehenen Ausbildungsstufen der Richtlinien für NRW wurde ein hausinterner Lehrplan für alle Jahrgangsstufen erstellt. Die Unterrichtsinhalte sind unter www.hhg-bonn.de/fächer/sport nachzulesen.
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Schwimmen
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findet in den Jahrgangsstufe 6 und 8 für jeweils ein halbes Schuljahr statt.
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Zur Verfügung stehende Unterrichtsstätten: Ludwig-Richter-Schule mit einer Wassertiefe von max. 1,30m, Hardtbergbad mit einer max. Wassertiefe von über 2m
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Jede Schülerin und jeder Schüler muss zu Beginn der Klasse 6 das Schwimmabzeichen in Bronze erworben haben. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Schwimmunterricht. Die Erziehungsberechtigten werden bereits während der Kennen- bzw. Aufnahmegespräche (vor der Einschulung am HhG) auf die gewünschte Schwimmfähigkeit hingewiesen. Ansonsten ist eine lehrplangemäße Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
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Erforderliche Sportkleidung
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Erlaubte Sportkleidung für die Halle und Außenanlage: 2 Paar Sportschuhe mit geeigneten Sohlen und Schnürungen, sportliche T-Shirts mit kurzen oder langen Ärmeln, lange oder knielange Leggings, Sportshorts (keine Hotpants), Jogginganzug, Trainingsanzug. Erlaubt sind außerdem Kopftücher ohne Nadeln, die eng anliegen sollen und nicht bei Laufen, Springen, Turnen usw. verrutschen dürfen.
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Zu weite Kleidung sowie bauchfreie Tops oder Tops mit Spaghettiträgern können die Bewegungsfreiheit einschränken und durch Verrutschen, Hängenbleiben oder Aufwickeln zu Unfällen führen.
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Wechselwäsche nach dem Sport: z.B. frische Unterwäsche, Socken, T-Shirt, kleines Handtuch, Waschzeug
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erlaubte Schwimmkleidung: enganliegende wasserabweisende Schwimmkleidung wie z.B. sportliche Badeanzüge, Badehosen (max. Knielänge), Schwimm-T-Shirts, Burkinis, Badekappen
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Entschuldigungsverfahren – Atteste
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Schüler, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, haben immer Anwesenheitspflicht.
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Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern unter Angabe des Grundes ist am selben Tag dem Sportlehrer vorzulegen.
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Liegt ein ärztliches Attest für mehrere Wochen oder Monate vor, bekommen die Schüler schriftliche Aufgaben oder können in eine andere parallele Lerngruppe überwiesen werden.
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Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen im Schulsport
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Kinder und Jugendliche, die an Asthma bronchiale oder auch anderen Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie, Herzfehler erkrankt sind, dürfen nicht ohne zwingende Gründe vom Schulsport befreit werden, sondern sie sollten gerade hier im Rahmen der Möglichkeiten gefördert werden.
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Die Schüler sollen vor der Teilnahme am Schulsport ein ärztliches Attest vorlegen, in dem Hinweise zur individuellen körperlichen Belastbarkeit dokumentiert sind.
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Genauere Informationen über die aktuelle Belastbarkeit der betroffenen Schüler sollte den Sportlehrkräften in regelmäßigen Gesprächen mitgeteilt werden.
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Sicherheit
Zur Information einige Auszüge aus den Rechtsgrundlagen der „Sicherheitsförderung im Schulsport“ – Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW:
Kleidung
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Lange Haare können die Sicht einschränken, die Anwendung von Helfergriffen stören und damit zu Unfällen führen. Zudem besteht die Gefahr des Hängenbleibens und somit von schmerzhaften Verletzungen. Daher sind lange Haare zusammenzubinden.
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Kopfbedeckungen (z.B. Kopftücher) dürfen die Sicht nicht einschränken. Kopftücher dürfen nicht mit Nadeln befestigt werden. Im Einzelfall hat die Sportlehrkraft zu entscheiden, ob durch das Tragen der Kopfbedeckung eine Gefährdung besteht.
Schmuck
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Im Schulsport dürfen Schmuck (Halsketten, Ohrringe usw.), Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden. Sie können Verletzungen bei Mitschülern und beim Träger selbst verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z.B. mit einem Pflaster oder Tape abzukleben.
Brillen im Sportunterricht
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Schüler, die eine Brille tragen, sollten beim Schulsport Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem nachgiebigen Gestell und Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz.
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Die Kosten für eine schulsportgerechte Brille werden von den Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben teilweise übernommen. Sie unterstützen die Anschaffung der Kunststoffgläser mit einem Festbetrag. Dieser richtet sich nach der Stärke der Gläser. Einen Zuschuss zu den Kosten für das Brillengestell leisten die Krankenkassen jedoch nicht.
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Im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes werden bei unfallbedingten Beschädigungen einer Brille die Wiederherstellungskosten der Gläser von den Krankenkassen erstattet. Die Reparaturkosten für das Brillengestell werden bei Nachweis des Kaufpreises bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.